Die Infrastrukturkonzession

Die VBG ersuchte das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mit Eingabe vom 28. April 2000 um Erteilung einer Eisenbahninfrastruktur-Konzession für die Dauer von 50 Jahren. Im Vernehmlassungsverfahren, welches das Bundesamt für Verkehr (BAV) anfangs Mai 2000 eröffnet hatte, befürworteten sowohl die Standortgemeinden wie auch die beteiligten und betroffenen kantonalen Ämter die Glattalbahn und beurteilten sie als wesentlichen Beitrag zur Lösung der anstehenden Verkehrsprobleme.

Die zwei Regierungsratsbeschlüsse zur Stadtbahn Glattal umfassten:

  • Die Stellungnahme zum Gesuch um Erteilung einer Eisenbahn-Infrastruktur-Konzession für die Stadtbahn Glattal.
  • Die Bewilligung für die Inanspruchnahme von öffentlichen Strassen durch die Stadtbahn Glattal.

In seiner Stellungnahme zum IKG hält der Regierungsrat fest, dass es sich bei der Stadtbahn Glattal um das konkrete Produkt von drei grundlegenden Strategien des Kantons Zürich handelt:

  • einer Siedlungsentwicklungsstrategie, die auf die Verdichtung nach innen setzt;
  • einer Verkehrsplanungsstrategie mit klaren Vorgaben über die Anteile des öffentlichen Verkehrs am Gesamtverkehr (Stichwort Modal Split);
  • einer Vorgehensstrategie, die rechtzeitig Vorsorge treffen will, um die Lebensqualität im gesamten Kanton nachhaltig zu fördern und Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Zürich seine Position innerhalb der europäischen Wirtschaftsregionen weiter verbessern kann.
Infrastrukturkonzession

(Bild VBG – Für Grossansicht aufs Bild klicken).  Linienführung zum Zeitpunkt der Infrastrukturkonzessionserteilung durch den Bundesrat

Finanzierungsnachweis

Das IKG enthielt auch den Nachweis, dass die Infrastrukturinvestitionen in der Finanzplanung des Kantons (Verkehrsfonds) berücksichtigt sind. Bezüglich der Betriebskosten wurde vorgesehen, diese über die Leistungsentgelte des Zürcher Verkehrsverbundes zu decken.

 

Abschnitt Flughafen – Kloten-Grindel als zweite Etappe

Im Rahmen der Arbeiten am Vorprojekt und am IKG erwiesen sich die Grundlagen und Vorgaben für ein Gesamtverkehrskonzept im Raum der Stadt Kloten als noch zu wenig ausgereift. Die entsprechenden Planungsarbeiten des Kantons und der Stadt Kloten waren noch im Gange. Der Verwaltungsratsausschuss Stadtbahn der VBG beschloss deshalb, das Konzessionsgesuch für den Streckenabschnitt Flughafen – Kloten-Grindel erst in einer späteren, zweiten Etappe einzureichen.

Im März 2001 hat der Bundesrat der VBG die Infrastrukturkonzession für die «Stadtbahn Glattal» (damaliger Name) erteilt. Die VBG erhielt damit das Recht, eine Eisenbahninfrastruktur zu bauen und zu betreiben. Die Länge der konzessionierten Neubaustrecke für die Glattalbahn beträgt 12,7 Kilometer und umfasst 20 neue Haltestellen mit einem durchschnittlichen Abstand von rund 600 Metern.