Vision & Planung Kreditbewilligung

Kreditbewilligungsverfahren und fakultatives Referendum

Parallel zum Plangenehmigungsverfahren eröffnete der Regierungsrat des Kantons Zürich im Januar 2002 das Kreditbewilligungsverfahren. Zu diesem Zweck überwies er dem Kantonsrat die Vorlage 3925 betreffend «Bewilligung je eines Rahmenkredites für einen Staatsbeitrag an den Bau der Glattalbahn sowie für Strassenausbauten und -anpassungen im Mittleren Glattal». Die Vorlage wurde in der Folge in der Kommission Energie, Verkehr und Umwelt vorberaten.

Der Kantonsrat beriet die Vorlage im September 2002 und hiess sie in der Schlussabstimmung mit 108 zu 52 Stimmen gut. Weiter wurden die Objektkredite für die erste Glattalbahn-Etappe «Messe/Hallenstadion – Auzelg» sowie für Strassenausbauten in der Ringstrasse, am Knoten Sonnental in Dübendorf und für die verlängerte Aubruggstrasse an der Stadtgrenze genehmigt.

Die Gegner der Glattalbahn-Vorlage nutzten nach dem Kantonsratsbeschluss die Möglichkeit des Behördenreferendums und erwirkten so die Durchführung einer Volksabstimmung.

Kreditbewilligung

(Bild VBG – Für Grossansicht aufs Bild klicken). Objekte der Kreditvorlage

Verein Chance Glattalbahn

Zur Vorbereitung und Unterstützung des politischen Entscheidungsprozesses hatten sich bereits im Vorfeld eine Reihe prominenter Befürworter des Glattalbahn-Projektes zum Verein «Chance Glattalbahn» zusammengeschlossen. Ziel des Vereins war es, die Bedeutung und den Stellenwert der Glattalbahn als Schlüsselprojekt zur Stärkung des Wirtschaftsraumes Zürich und für die nachhaltige Entwicklung der Glattal-Region aufzuzeigen.

Diese Botschaften richteten sich an Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wirtschaft wie auch an die Zürcher Bevölkerung. Der Verein führte in der Folge im Sinne eines Pro-Komitees die Kampagne und die Kommunikationsmassnahmen im Hinblick auf die bevorstehende kantonale Volksabstimmung.